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AG gründen in der Schweiz – das gibt es zu beachten

 

Die Schweiz ist aus vielerlei Gründen interessant für Unternehmen. Wer hier einen Betrieb gründen möchte, sollte sich auch mit den entsprechenden Regelungen dazu befassen. Wir zeigen Ihnen, worauf es zu achten gilt, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz. Ausserdem erfahren Sie, wie und in welchem Umfang Sie dabei professionelle Hilfe von SEBONA Treuhand, Ihrem Buchhaltungsbüro in Zürich, erwarten können, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz.  

AG in der Schweiz gründen – Voraussetzungen zur Gründung

 

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) ist zusammen mit der GmbH eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Sie bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere in den Punkten Haftung, Kapitalvorschriften und Ähnlichem, welche auch für Kleinunternehmen vorteilhaft sind. So wird beispielsweise für die Verbindlichkeiten der AG in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz.

Der Hauptgegenstand einer Aktiengesellschaft ist in aller Regel der Betrieb eines gewinnorientierten Unternehmens. Typischerweise wird diese Rechtsform für Unternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf gewählt und eignet sich grundsätzlich für nahezu alle Arten von gewinnorientierten Unternehmen. Insgesamt gibt es über 112.000 Aktiengesellschaften in der Schweiz.

Eine der Grundvoraussetzungen, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz ist es, dass diese von mindestens einer Person vertreten werden muss, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann ein Direktor oder ein Mitglied des Verwaltungsrates des Unternehmens sein.  

AG gründen in der Schweiz – Vor- und Nachteile

 

Wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz, kann dies verschiedene Vor- und Nachteile mit sich bringen:

Vorteile:

·       Privates und geschäftliches Vermögen sind bei einer AG getrennt. Die Aktionäre haften lediglich mit ihrem Aktienkapital.

·       Die Anteile an der Gesellschaft können in Form von Aktien einfach gehandelt werden.

·       Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zu vertraglichen oder statuarischen Handelseinschränkungen.

·       In der Regel besitzen Aktiengesellschaften eine hohe Kreditwürdigkeit.

·       Besitzverhältnisse des Unternehmens können anonym gestaltet werden, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz.  

Nachteile:

·       Wird ein fahrlässiges oder strafbares Handeln nachgewiesen, kann die Geschäftsführung der AG auch mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

·       Wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz ist dazu ein Mindestkapital von 100.000 CHF notwendig. Mindestens die Hälfte davon muss bei Gründung einbezahlt werden.

·       Mit der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz sind hohe formelle Anforderungen und Kosten sowie ein hoher Verwaltungsaufwand und strenge Bilanzierungsvorschriften verbunden.

·       Sowohl der Ertrag der Aktiengesellschaft als auch das Einkommen der Aktionäre aus Dividenden werden besteuert.  

Wichtige Schritte, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz

 

Haben Sie sich nach der Abwägung aller Vor- und Nachteile dazu entschlossen, eine AG in der Schweiz gründen zu wollen, so sind folgende Schritte dazu notwendig:  

Schritt 1: Gründungskosten ermitteln und budgetieren

Bei jeder Unternehmensgründung sollten Sie zuallererst die Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen können, ermitteln und budgetieren. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz. So erhalten Sie eine möglichst genaue Prognose über den notwendigen Finanzbedarf Ihrer AG-Gründung. Dabei sollten Sie alle eventuell anfallenden Kosten einkalkulieren, um so Ihr Unternehmen von Beginn an auf gesunde finanzielle Beine zu stellen. Zu den möglichen Kosten, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz, können gehören:

·       Kosten für die Erstellung von Marktstudien und des Businessplans

·       Kommunikations- und Verwaltungskosten

·       Marketingkosten

·       Direkte Gründungskosten wie die Eintragung ins Handelsregister, Notarkosten und eventuelle Patentkosten.  

Schritt 2: Wahl des Firmennamens

Nachdem Sie Ihr Finanzbudget aufgestellt haben, gilt es einen möglichst passenden Namen für Ihr Unternehmen auszuwählen. Grundsätzlich sind Sie in der Wahl des Unternehmensnamens völlig frei, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz. Die einzigen Bedingungen bei der Wahl des Firmennamens sind:

·       Er muss der Wahrheit entsprechen

·       Er darf zu keinen Täuschungen führen

·       Er darf keinem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen

·       Der gewählte Firmenname muss sich von allen in der Schweiz bereits registrierten Unternehmensnamen deutlich unterscheiden.  

Bedenken Sie bei der Wahl des Firmennamens, dass dieser einen Symbolcharakter für die gesamte zukünftige Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens verkörpert. Wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz, sollten Sie demnach einen vertrauenswürdigen und mit einem positiven Image besetzten Namen für Ihr Unternehmen wählen.

Schritt 3: Organe des Unternehmens sowie Höhe des Kapitals bestimmen

Im nächsten Schritt ist die Höhe des Aktienkapitals sowie die Aufteilung der Anteile und deren Leistung zu bestimmen. Das Mindestkapital beträgt 100.000 CHF, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz. Davon muss bei Gründung mindestens die Hälfte in das Unternehmen eingezahlt werden.

Des Weiteren müssen Sie die Organe des Unternehmens bestimmen, wenn Sie eine AG gründen, in der Schweiz. Dazu gehören neben dem Verwaltungsrat und der Revisionsstelle auch die Personen, welche vertretungs- und zeichnungsberechtigt für das Unternehmen sind.  

Schritt 4: Eröffnung des Firmenkontos

Wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz, benötigt diese auch ein entsprechendes Geschäftskonto bei einer schweizerischen Bank. Das Aktienkapital zahlen Sie vorgängig auf ein spezielles Sperrkonto bei einer von Ihnen ausgewählten Bank ein. Beachten Sie, dass das Kapital bis zur Eintragung im Handelsregister auf diesem Sperrkonto verbleibt und von Ihnen vorerst nicht verwendet werden kann. Sobald der Handelsregistereintrag publiziert wurde, können Sie das Kapital vom Sperrkonto auf Ihr reguläres Geschäftskonto transferieren lassen. 

Schritt 5: Erstellung der Gründungsurkunde und der Statuten

Damit eine AG in der Schweiz gegründet werden kann, müssen zunächst die Gründungsbeschlüsse und die Statuten erstellt werden. Diese müssen zwingend folgende Angaben enthalten:

·       Firmenname

·       Gesellschaftssitz und Gesellschaftszweck

·       Höhe des Aktienkapitals und Anzahl der Aktien

·       Organe und Vertretungsbefugnisse der AG

·       Ernennung des Verwaltungsrates und des Rechnungsprüfers

·       Bedingungen für die Generalversammlungen.  

Wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz enthält die dazugehörige Gründungsurkunde neben den grundlegenden Bestimmungen des Unternehmens auch Informationen zum Zweck und der Organisation des Unternehmens, der Höhe des Vermögens sowie den Namen und Sitz des Unternehmens.  

Schritt 6: Gründungsversammlung organisieren

Zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit im Rahmen einer AG wird durch den Verwaltungsrat die Gründungsversammlung einberufen. Im weiteren Verlauf der Geschäftstätigkeit ist zudem regelmässig die Hauptversammlung aller Aktionäre einzuberufen und auch schriftlich zu protokollieren.  

Schritt 7: Eintragung der AG im Handelsregister

Wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz muss diese zwingend im Handelsregister eingetragen werden. Dies dient nicht nur der Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens gegenüber Dritten, sondern ist auch erforderlich, um die Zahlung der Aktien freizugeben. Der Handelsregisterauszug wird zudem benötigt, um das Gründungskapital auf dem eingerichteten Sperrkonto freizugeben.  

Schritt 8: Aktienurkunde erstellen und Aktienregister eröffnen

Seit dem ersten Juli 2016 müssen Sie als Unternehmen ein Aktienregister führen, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz. Dieses muss die Namen und Adressen der Eigentümer und Nutzniesser von Namensaktien enthalten.  

Schritt 9: Anmeldung bei der Sozialversicherung

Beschäftigt Ihr Unternehmen angestellte Arbeitnehmer, so müssen diese bei den Sozialversicherungen angemeldet werden. Ausserdem besteht Versicherungspflicht nach dem BVG (Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sowie nach dem UVG (Unfallversicherungsgesetz). Das gilt auch für Sie als Gründer des Unternehmens. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sind Sie auch als Eigentümer der Firma stets Arbeitnehmer.  

Schritt 10: Anmeldung der Mehrwertsteuerpflicht

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen in einem mehrwertsteuerpflichtigen Bereich tätig und erfüllen Sie die Kriterien zur Mehrwertsteuerpflicht, müssen Sie die entsprechende Anmeldeerklärung zur Mehrwertsteuer bei der eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz.  

Mit SEBONA Treuhand eine AG gründen in der Schweiz – wir helfen Ihnen!

Die Vorschriften bei der Gründung einer AG in der Schweiz sind relativ umfangreich. Um hierbei von Anfang an Rechtssicherheit zu behalten und damit ärgerliche und mitunter teure Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich von einem Profi unterstützen lassen, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz. SEBONA Treuhand ist hierfür Ihr kompetenter und vertrauenswürdiger Ansprechpartner. Im Rahmen unseres Domizilservice können Sie auch eine AG gründen in der Schweiz, wenn Sie selbst nicht über einen Wohnsitz im Land verfügen.

Gern können Sie uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren und wir beraten Sie ausführlich über alle Themen, die Sie wissen sollten, wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz.