Für die einen nur langweiliges Arbeiten mit Zahlen, für andere jeden Tag aufs Neue spannend. Ganz gleich, welche Ansichten Sie zur Buchhaltung haben, sie ist ein essenzieller Bestandteil eines jeden Unternehmens. Ohne sie könnte wohl kaum ein Unternehmen auf der Welt effektiv wirtschaften. Wir zeigen Ihnen, was hinter der Buchhaltung steckt, was Buchhaltung für Aufgaben in einem Unternehmen hat und warum sie so wichtig ist.
Aufzeichnungen zur Buchhaltung gehören zu den ältesten Schriftstücken der Menschheitsgeschichte. Bestandsaufnahmen über Bestände an Vieh und deren Veränderungen gehen bis ins vierte Jahrhundert vor Christi zurück. Das Bedürfnis nach einer sauberen Buchführung ist also schon lange Zeit in uns Menschen verankert.
Die Hauptaufgabe der Buchhaltung ist die Erfassung und Auswertung aller in einem Unternehmen angefallenen Geschäftsvorfälle innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die noch heute geläufige Bezeichnung stammt aus einer Zeit, in der solche Geschäftsvorgänge noch händisch in Büchern niedergeschrieben wurden. Heutzutage nutzt man hierzu in der Regel Buchhaltungssoftware, wie beispielsweise Bexio.
Die Buchhaltung gibt also Aufschluss darüber, welche Geschäftsvorfälle innerhalb eines Betriebs in einem bestimmten Zeitrahmen angefallen sind. Sie bietet damit sowohl die Grundlage zur Beurteilung des Geschäftserfolgs, als auch die Planungsgrundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen.
Damit ist die Buchhaltung eine der wichtigsten Funktionen innerhalb eines Unternehmens. Gleichzeitig hat sie auch die Aufgabe der Dokumentation aller Abläufe innerhalb eines Unternehmens, um diese Informationen auch externen Stellen wie der Steuerbehörde, Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung zu stellen. Zu den Grundsätzen der Buchhaltung gehören:
• Vollständigkeit
• Korrektheit
• Klarheit
• Belegpflicht
• Zeitgerechte Buchführung
• Aufbewahrung
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen Buch über seine Geschäftsvorfälle führen. Allerdings gibt es Unterschiede in der Art der Buchführung. In der Buchhaltung Schweiz unterscheidet man vier Stufen von Anforderungen an die Buchhaltung von Unternehmen:
1. Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Franken können auf die einfache Buchführung, auch als Milchbüechli bezeichnet, zurückgreifen. Sie sind ausserdem nicht zu einer Mehrwertsteuer-Abrechnung verpflichtet.
2. Einzelunternehmen mit einem Umsatz von 100.000 bis 500.000 Franken pro Jahr können ebenfalls die einfache Buchhaltung betreiben, müssen jedoch zusätzlich eine Mehrwertsteuer-Abrechnung leisten.
3. Aktiengesellschaften, GmbHs sowie alle Unternehmensformen mit einem Jahresumsatz von 500.000 bis 5 Millionen Franken sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen ebenfalls eine einfache Mehrwertsteuer-Abrechnung führen.
4. Übersteigt der Jahresumsatz eines Unternehmens 5 Millionen Franken, so kommt zur doppelten Buchführung auch eine effektive Mehrwertsteuer-Abrechnung hinzu.
Bei der einfachen Buchhaltung werden die Belege in ihrer zeitlichen Reihenfolge verbucht. Aufgrund seiner Einfachheit trägt diese Methode in der Schweiz auch den Beinamen „Milchbüechli-Rechnung“. Diese Buchhaltungsart wird vorrangig für steuerliche Zwecke angewendet und ist bei entsprechend einfach gestalteter Geschäftstätigkeit dafür völlig ausreichend. Zudem ist sie relativ leicht erlern- und nachvollziehbar.
Das ist insbesondere für die Einzelunternehmen, welche diese Art der Buchführung vorrangig zu nutzen haben, von Vorteil. Ein Einzelunternehmer möchte sich schliesslich auf sein Hauptgeschäft konzentrieren können und sich nicht mit Buchhaltung beschäftigen. Vertrauen Sie daher am besten auch Ihre Buchhaltung den Profis von Sebona Treuhand an.
Die doppelte Buchhaltung, auch Doppik genannt, unterscheidet sich dahingehend von der einfachen Buchhaltung, dass ein Geschäftsvorfall eben nicht nur einmal, sondern zweimal verbucht wird. Was sich für den Laien zunächst kompliziert anhört, ist es im Grunde gar nicht. Die Grundidee der zweifachen Buchung liegt darin, dass neben der Herkunft auch das Ziel der geschäftlichen Bewegung dokumentiert werden kann.
Die doppelte Buchführung bedeutet in der Praxis meist mehr als den doppelten Aufwand in der Buchhaltung. Sofern Ihr Unternehmen eine der Gesellschaftsformen mit Pflicht zur doppelten Buchführung oder eine entsprechende Umsatzgrösse erreicht hat, sollten Sie daher die Buchhaltung outsourcen an einen entsprechenden Spezialisten wie die Experten von Sebona Treuhand.
Das Ziel eines jeden Unternehmens ist das Erwirtschaften von Gewinnen. Ob ein Geschäftsjahr erfolgreich war oder nicht, wird an jedem Jahresende im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt. Der Begriff „Erfolg“ wird dabei im Rahmen der Buchhaltung neutral verwendet. Im Falle eines Verlusts spricht man daher auch von einem „negativen Erfolg“. Zur Erfolgsermittlung wird die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz: GuV, aufgestellt.
Zu diesem Zweck werden alle für die Produktion notwendigen Aufwendungen den Erlösen aus dem Verkauf der produzierten Güter gegenübergestellt. Die Differenz dieser Gegenüberstellung ergibt den Erfolg des jeweiligen Geschäftsjahres. Zur Erstellung der GuV können sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren angewendet werden.
Die Erfolgsrechnung dient der Beurteilung des Geschäftserfolgs eines Unternehmens. Neben der Geschäftsführung haben auch andere Gruppen ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen. Dazu gehören insbesondere:
• Anteilseigner, welche sich über den Erfolg ihrer Investitionen in das Unternehmen informieren möchten.
• Gläubiger und Kapitalgeber, welche aus den Informationen der Erfolgsrechnung das Risiko eines Zahlungsausfalls beurteilen können.
• Die Steuerbehörde, da auf Grundlage des erzielten Gewinns die Steuerbelastung des Unternehmens festgelegt werden kann.
Neben der Erfolgsrechnung wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres auch die Bilanz eines Unternehmens aufgestellt. Diese stellt das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt fest. Als Teil des Jahresabschlusses sind auch bei der Erstellung der Bilanz die Grundregeln der Buchhaltung einzuhalten. Entsprechend dem schweizerischen Obligationsrecht (OR) besteht die Bilanz aus folgenden Teilen:
• Die Aktiva umfasst die einzelnen Bestandteile des Umlauf- und des Anlagevermögens.
• Auf der Passiva-Seite werden sowohl Eigen- als auch Fremdkapital ausgewiesen.
Entsprechend der Grundregeln der Buchhaltung müssen beide Seiten übereinstimmen.
Nach geltendem schweizerischen Recht kann der Jahresabschluss Ende Dezember oder Ende Juni erstellt werden, wobei Sie für die Erstellung sechs Monate Zeit haben. Der Jahresabschluss besteht aus der aktuellen Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie der Erfolgsrechnung und einem entsprechenden Anhang.
Die Buchhaltung ist ein elementarer Bestandteil eines jeden Unternehmens. Als Unternehmenseigner, Geschäftsführer oder Selbstständiger sollten Sie immer auf eine korrekte Buchführung in Ihrem Unternehmen achten. Damit Sie sich selbst auf das Kerngeschäft Ihres Unternehmens fokussieren zu können, unterstützen wir Sie als erfahrener Treuhänder gerne bei der Übernahme Ihrer kompletten Buchhaltung sowie der Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder der Steuererklärung. Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.