Wann kann sich ein Antrag auf eine Neuveranlagung der Quellensteuer für Sie lohnen?
Sie haben steuerlich abzugsfähige Aufwendungen, die in den Quellensteuertarifen lediglich pauschal oder evtl. sogar gar nicht eingerechnet sind wie z.B.:
Wie helfen wir Ihnen dabei Ihre Quellensteuerlast zu senken und eine Steuerrückzahlung zu erhalten?
Wir prüfen anhand Ihrer Angaben ob sich eine Neuveranlagung, also eine nachträgliche Korrektur, der Quellensteuer lohnt und was die voraussichtliche Rückerstattungssumme ist. Nachdem wir gemeinsam die Vor- und Nachteile einer Neuveranlagung besprochen haben und Sie sich entscheiden die Neuveranlagung vorzunehmen, kümmern wir uns um die Einreichung des Antrages.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Der Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer muss z.B. im Kanton Zürich bis spätestens 31.03.2021 beim zuständigen Kantonalen Steueramt eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, dass Sie die Prüfung durch uns bereits im Januar/Februar in Auftrag geben.
Was kostet Sie diese Dienstleistung?
Wir berechnen diese Dienstleistung in 2 Schritten:
Sie investieren somit regulär maximal 180.00 Sfr. und dies auch nur dann, wenn wir zum Entschluss kommen das die steuerliche Einsparmöglichkeit durch den Antrag auf Neuveranlagung bei der Quellensteuer und die Rückzahlung an Sie durch das Steueramt entsprechend höher ist als die Zahlung die Sie an uns leisten.
Wenn wir nach der Prüfung (Berechnung der möglichen Steuerersparnis) zu dem Entschluss kommen das es nicht lohnenswert ist, zahlen Sie lediglich 80.00 Sfr., haben jedoch dadurch auch für die Zukunft die Gewissheit das Sie durch die Quellensteuer nicht zu viel Steuern zahlen.
(Link zu den Preisen auf unserer Homepage)
Wie ist der Ablauf wenn Sie die Dienstleistung buchen möchten? Was müssen Sie tun?
Füllen Sie lediglich unser Kontaktformular aus und wählen Sie die Option "Ich bin an einer Quellensteuer Neuveranlagung interessiert" aus. Im nächsten Schritt kontaktieren wir Sie und teilen Ihnen mit welche Unterlagen wir für die Durchführung der Prüfung (Berechnung der möglichen Steuerersparnis) benötigen. Sie können uns diese Unterlagen ganz bequem per E-Mail zustellen. In nur wenigen Minuten können Sie somit unter Umständen ganz einfach Geld sparen.
SEBONA Treuhand Böhner - Mehr als nur ein Treuhänder. IHR Partner.