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Mehrwertsteuerpflicht: Gilt sie für Ihr Unternehmen?

Die Mehrwertsteuerpflicht wirft vor allem für Neugründer sehr viele Fragen auf. Gilt die Mehrwertsteuerpflicht nur für Einzelunternehmen oder gilt die Mehrwertsteuerpflicht auch für Kleinunternehmern? Die Mehrwertsteuerpflicht ist für Laien ein sehr schwieriges Thema, obwohl nahezu alle Unternehmen in der Schweiz Mehrwertsteuern zahlen müssen. Hier erfahren Sie, wer wirklich mehrwertsteuerpflichtig ist und wo Sie sich anmelden müssen, wenn Sie sich für die Mehrwertsteuer entscheiden.

Mehrwertsteuerpflicht: Diese Sätze gibt es in der Schweiz

Die Mehrwertsteuer wird auf alle Konsumgüter und Dienstleistungen erhoben und ist deshalb eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wird vom Bund erhoben. In der Schweiz gibt es unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz liegt bei 7,7 Prozent. Dieser Satz wird auf Güter und Dienstleistungen erhoben. Der Satz von 3,7 Prozent wird auch als Sondersatz bezeichnet und bezieht sich auf Beherbergungen inklusive Frühstück.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Dieser Satz gilt vor allem für Lebensmittel, Zeitungen, alkoholfreie Getränke, Medikamente und Pflanzen. In der Schweiz sind viele Dienstleistungen aus dem landwirtschaftlichen Bereich von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen. 

Mehrwertsteuerpflicht: Wer ist steuerpflichtig?

Wird Ihr Unternehmen mehr als CHF 100.000 Umsatz machen, sind Sie auf jeden Fall mehrwertsteuerpflichtig. Die Gesellschaftsform spielt keine Rolle, denn die Mehrwertsteuerpflicht tritt immer ein, wenn diese Umsatzgrenze erreicht wurde. Sollten Sie weniger als CHF 100.000 erzielen, fallen Sie nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie sich freiwillig dafür entscheiden, die Mehrwertsteuer zu zahlen.

Unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen auch die Unternehmen, die mehr als CHF 100.000 steuerbare Umsätze aus dem Ausland beziehen. Haben Sie Ihren Sitz im Ausland und erzielen Sie Ihre Einnahmen im Inland, sind Sie ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig. Arbeiten Vereine nicht gewinnorientiert, sind sie ab einem Umsatz von CHF 150.000 dazu verpflichtet, für die Mehrwertsteuer aufzukommen.

Wann beginnt die Mehrwertsteuerpflicht?

In der Regel beginnt die Mehrwertsteuerpflicht, wenn man eine Firmengründung in der Schweiz möchte. Wichtig ist, dass Sie einschätzen können, wie viel Umsatz Sie im ersten Geschäftsjahr erzielen werden. Sobald der Umsatz nämlich über CHF 100.000 liegt, sind Sie mehrwertsteuerpflichtig. Sollten Sie nicht genau einschätzen können, ob Sie die Umsatzgrenze erreichen, haben Sie drei Monate Zeit, die Situation zu bewerten.

Für den Jahresumsatz müssen Sie nur die Umsätze der ersten drei Monate zusammenrechnen und auf ein Jahr hochrechnen. Haben Sie den Umsatz von CHF 100.000 überschritten, endet die Befreiung von der Steuerpflicht. Dann müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) melden.

Mehrwertsteuerpflicht: So müssen Sie die Mehrwertsteuer anmelden

Ist Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Sie werden nicht daran erinnert. Sie müssen selbst handeln und die Frist einhalten. Haben Sie die Umsatzgrenze erreicht, müssen Sie sich an die ESTV wenden. Die Anmeldung kann ganz einfach online erfolgen. In Papierform wird die Anmeldung nicht mehr gewünscht.

Für die Anmeldung benötigen Sie einen Handelsregisterauszug oder Ihre Unternehmensidentifikationsnummer. Ausserdem müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer parat haben, wenn es sich um die Mehrwertsteuerpflicht für Einzelunternehmen handelt. Für die Anmeldung benötigen Sie ausserdem eine Umsatzprognose des ersten Geschäftsjahres. Nach der Anmeldung wird Ihr Antrag bearbeitet. Nach einiger Zeit bekommen Sie eine MWST-Nummer zugeteilt. Die MWST-Nummer setzt sich aus der Unternehmens-ID und dem Zusatz MWST zusammen. Diese MWST-Nummer müssen Sie in Zukunft auf Ihren Rechnungen angeben.

Freiwillige Mehrwertsteuerpflicht für Kleinunternehmen und Freiberufler

Wenn Sie im ersten Geschäftsjahr die Grenze von CHF 100.000 noch nicht erreichen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, sich für die Mehrwertsteuerpflicht zu entscheiden. Die Mehrwertsteuerpflicht kann für Freiberufler und Kleinunternehmer besonders interessant werden. Folgende Vorteile können sich daraus für Sie ergeben:

  • Als Unternehmensgründer bekommt man in der Regel noch nicht allzu viele Einnahmen. Jedoch muss man vor allem in der Anfangszeit mehrere Investitionen tätigen. Entscheidet man sich in diesem Fall für die Mehrwertsteuerpflicht, kann man den Vorsteuerabzug sinnvoll nutzen.
  • Sollten Sie mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen beliefern, sehen diese das als willkommenes Geschenk, wenn sie die Vorsteuer abziehen können.
  • Sinnvoll ist die Mehrwertsteuerpflicht ausserdem, wenn Ihr Unternehmen überwiegend Ware ins Ausland exportiert. In diesem Fall können Sie nämlich die bezahlte Vorsteuer abziehen.
  • Verzichten Sie auf die Mehrwertsteuerpflicht, sehen Ihre Kunden, dass Sie nicht den Jahresumsatz von CHF 100.000 erreicht haben. Dies könnte eventuell weniger professionell wirken.

Mehrwertsteuerpflicht mit Sebona Treuhand besprechen

Wer sich einen genauen Überblick über die Situation verschaffen möchte, der sollte sich an einen professionellen Ansprechpartner wie Sebona Treuhand wenden. Vor allem Unternehmensgründer sind in der Anfangszeit schnell überfordert, sodass die MWST-Abrechnung von einem Treuhänder ausgelagert werden sollte. Setzen Sie sich mit uns in Kontakt und entscheiden Sie sich für eine ausführliche sowie kompetente Beratung. Da die Mehrwertsteuer nämlich eine Selbstveranlagungssteuer ist, müssen Sie die Verantwortung für die korrekte Übermittlung der MWST selbst tragen. Falls Sie den Kontrollen der ESTV standhalten wollen, sollten Sie das Thema Mehrwertsteuerpflicht direkt zu Anfang Ihrer Unternehmensgründung sehr ernst nehmen.