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GmbH gründen in der Schweiz – das sollten Sie beachten

Sie möchten in der Schweiz ein Unternehmen gründen und dafür die Unternehmensform der GmbH wählen? Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile diese Unternehmensform hat und worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz. Ausserdem erhalten Sie eine wertvolle Checkliste, mit der Sie genau wissen, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz.

GmbH in der Schweiz gründen – Voraussetzungen und Ablauf

Die Schweiz ist nicht nur für heimische Unternehmen ein attraktiver Markt. Auch für ausländische Unternehmen kann die Schweiz in interessantes Pflaster sein. Um hier tätig sein zu können, sollten Unternehmer eine GmbH gründen in der Schweiz. Diese Rechtsform bietet im Vergleich mit einer Aktiengesellschaft den Vorteil, dass ein deutlich geringeres Mindestkapital für die Gründung erforderlich ist. Dieses liegt bei nur 20.000 CHF, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz anstelle von 100.000 CHF bei einer AG.

Wenn Sie eine GmbH in der Schweiz gründen wollen, müssen ausserdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

·       Vollständige Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von mindestens 20.000 CHF (eine Teileinzahlung wie bei einer deutschen GmbH ist nicht gestattet).

·       Etwaige Anteile der GmbH müssen auf jeweils mindestens 100 CHF lauten.

·       Mindestens eine der vertretungsberechtigten Personen mit Einzelzeichnungsrecht muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

·       Weitere Geschäftsführer können ihren Wohnsitz auch im Ausland haben.

·       Geschäftskonto bei einer Schweizer Bank auf den Namen der Gesellschaft

·       Faktischer Verwaltungssitz in der Schweiz  

Zudem muss die Gründung und Eintragung der GmbH über einen Notar erfolgen. Von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister sollten in der Regel ein bis zwei Wochen eingeplant werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 2.000 CHF, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz. Hinzu können weitere Kosten kommen, insbesondere Anwaltskosten für die Erstellung der Gründungsdokumente wie den Gesellschaftsvertrag sowie den Geschäftsführeranstellungsvertrag.

Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass der faktische Verwaltungssitz der GmbH in der Schweiz liegen muss. Liegt der Ort, an dem alle wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung getroffen werden, beispielsweise in Deutschland, kann ein steuerliches und haftungsrechtliches Risiko bestehen. So wird eine schweizerische GmbH, welche faktisch von Deutschland aus geführt wird, nicht als eigenes Rechtssubjekt anerkannt. In diesem Fall würden die deutschen Gesellschafter unbeschränkt, für die Schulden des schweizerischen Unternehmens mit ihrem Privatvermögen haften können.

Sozialversicherungspflicht beachten, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz

In einer Schweizer GmbH beschäftigte Geschäftsführer werden nach schweizerischem Recht als unselbstständige Beschäftigte gewertet. Das gilt auch, wenn Sie selbst eine GmbH gründen in der Schweiz oder an der Gesellschaft beteiligt sind. So sind Geschäftsführer einer schweizerischen GmbH unabhängig von ihrem Wohnort in der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beitragspflichtig. Die Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe in der Schweizer AHV sind dabei alle Einkünfte des Geschäftsführers, auch solche, die er in anderen Ländern erzielt.  

GmbH gründen in der Schweiz – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sie wollen eine GmbH gründen in der Schweiz? Dann sollten Sie folgendermassen vorgehen:

Schritt 1: Erforderliche Informationen und Unterlagen bereitstellen

Damit die Firmengründung möglichst zügig vollzogen werden kann, sollten Sie im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen und Informationen zusammentragen. Dazu gehört auch die Vorabklärung über die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens. Gerne beraten wir von SEBONA Treuhand, Ihr Buchhaltungsbüro in Zürich, Sie ausführlich, welche Dokumente, Unterlagen und Informationen Sie benötigen, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz.

Schritt 2: Gründungspapiere und Handelsregister-Anmeldung vorbereiten

Bevor es an die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister geht, müssen die entsprechenden Gründungspapiere vorbereitet werden. Grundsätzlich können Sie dies allein tun, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz. Um jedoch über rechtssichere Gründungspapiere zu verfügen, sollten Sie die Gründungspapiere sowie die Handelsregister-Anmeldung von einem erfahrenen Treuhänder wie SEBONA Treuhand erstellen oder zumindest überprüfen lassen. So können Sie spätere unschöne Überraschungen vermeiden, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz.

Schritt 3: Stammkapital einzahlen

Wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz ist dafür ein Stammkapital in Höhe von 20.000 CHF notwendig, welches vollständig eingezahlt werden muss. Soll dieses in Bar eingezahlt werden, so muss der Betrag zunächst auf einem Sperrkonto einer schweizerischen Bank hinterlegt werden. Die Einzahlungsbescheinigung der Bank wird für die notarielle Beurkundung der Firmengründung benötigt.

Soll das Stammkapital der GmbH durch eine Sacheinlage (beispielsweise ein Fahrzeug oder Ähnliches) liberiert werden, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz, so ist dazu ein schriftlicher Überlassungsvertrag zwischen dem Veräusserer und der sich in Gründung befindlichen GmbH notwendig. Ebenso müssen die eingebrachten Werte durch einen zugelassenen Revisor vorab geprüft und deren Wert somit bestätigt werden.

Schritt 4: Gründung der GmbH notariell beurkunden lassen

Um einen Termin für die notarielle Beurkundung sollten Sie sich frühzeitig bemühen, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz. Haben Sie einen geeigneten Notar für die Beurkundung ausgewählt, so stellen Sie diesem alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, damit dieser die Gründungsurkunde vorbereiten kann. Zum notariellen Gründungstermin müssen alle Gründungsmitglieder oder deren Vertreter anwesend sein und sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen können, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz.

Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister

Zur Anmeldung beim Handelsregister sind die unterzeichnete und beglaubigte Gründungsurkunde sowie das Anmeldeformular samt aller notwendigen Belege erforderlich. Wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz dauert die Eintragung in das Handelsregister in der Regel zwischen ein bis vier Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig und gesetzeskonform sind.

Schritt 6: Anmeldung zur Sozialversicherung

Nach erfolgter Eintragung des Unternehmens im Handelsregister, erhalten Sie von der SVA Zürich das Anmeldeformular für juristische Personen zur Anmeldung Ihres Unternehmens für die Sozialversicherungsbeiträge. Ausserdem muss Ihr Unternehmen einer Vorsorgeeinrichtung BVG sowie einer obligatorischen Unfallversicherung angeschlossen werden, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz und Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen anstellen.

Schritt 7: Anmeldung Mehrwertsteuer

Auch für die Mehrwertsteuer in der Schweiz müssen Sie Ihr neu gegründetes Unternehmen anmelden. Wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz, kann dies mittels Online-Formular zur Mehrwertsteueranmeldung erfolgen.

GmbH gründen Schweiz Checkliste – diese Unterlagen werden benötigt

Wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz benötigen Sie dazu folgende Unterlagen:  

·       Handelsregisteranmeldungsformular mit folgenden Angaben:

o  Firmenname

o  Sitz des Unternehmens (politische Gemeinde)

o  Rechtsdomizil (Postanschrift)

o  unterzeichnet von einer oder mehrerer zeichnungsberechtigter Personen

·       Öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt

·       Statuten

·       Nachweis über die Annahme der Wahl zu Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen

·       Gegebenenfalls einen Nachweis über die Annahme der Wahl durch die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsstelle

·       Gegebenenfalls eine KMU-Erklärung zum Verzicht auf die Revision

·       Sofern die Statuten es vorsehen, den Beschluss der Geschäftsführung über deren Vorsitz

·       Einzahlungsbescheinigung der Bank über die Höhe des eingezahlten Stammkapitals

·       Sofern die Gesellschaft den Erwerb von Grundstücken verfolgt, die keine eigenen Betriebsstätten sind: Lex-Friedrich-Erklärung

·       Sofern eine Rechtseinheit, welche nicht im schweizerischen Handelsregister eingetragen ist, als eine der Gesellschafterinnen eingetragen werden soll, ist ein aktueller beglaubigter Auszug aus dem ausländischen Handelsregister erforderlich.

·       Kopie des Ausweises oder des Passes aller einzutragenden Personen

·       Gegebenenfalls Verträge über entsprechende Sacheinlagen

·       Von allen Gründern und Gründerinnen unterzeichneter Gründungsbericht  

GmbH gründen in der Schweiz leicht gemacht dank SEBONA Treuhand

Bei der Gründung eines schweizerischen Unternehmens gibt es einige Dinge zu beachten. Damit Sie hierbei Rechtssicherheit haben, stehen wir Ihnen als erfahrener Treuhänder in allen Belangen zur Seite, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz. Mit unserem Domizilservice ermöglichen wir Ihnen ausserdem die Gründung einer schweizerischen GmbH oder einer AG auch, ohne dass Sie selbst über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen müssen. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder Mail und Sie erfahren alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine GmbH gründen in der Schweiz.