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Härtefallmassnahmen beantragen Kanton Aargau - Die Kosten des Treuhandbüros für die Liquiditätsplanung übernimmt der Kanton Aargau

Die SEBONA Treuhand unterstützt Sie bei der schnellen Beantragung von Härtefallmassnahmen im Kanton Aargau, damit Sie möglichst schnell und unkompliziert an die dringend benötigten Covid-19-Hilfsgelder kommen.

Seit dem 06.04.2021 können Firmen mit Sitz im Kanton Aargau wieder Härtefallmassnahmen beantragen. Neben den bisher bereits gültigen Härtefallmassnahmen, gibt es im Kanton Aargau drei weitere, neue Härtefallhilfen die betroffenen Unternehmen zur Beantragung zur Verfügung stehen. Somit stehen im Kanton Aargau insgesamt 5 Härtefallmassnahmen, für Unternehmen die von der Covid-19-Pandemie wirtschaftlich stark getroffen sind, zur Verfügung. Diese umfassen:

  • Liquiditätshilfen für Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 25% gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2018/2019
  • Branchenspezifische und nicht rückzahlbare Fixkostenbeiträge bis max. 20% des Umsatzes (max. 1 Mio. Sfr.) für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Mio. Sfr. und einem Umsatzrückgang von mindestens 40% gegenüber den Vergleichsjahren
  • Nicht rückzahlbare Fixkostenbeiträge in Höhe von max. 20% des Umsatzes für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. 5 Mio. Sfr., die von einer behördlichen Schliessung von mehr als 40 Tagen betroffen waren, oder aber Zulieferer von behördlich geschlossenen Betrieben sind.
  • Fixkostenbeiträge für grosse Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. Sfr.. Nicht rückzahlbare Beträge limitiert auf max. 20% des Umsatzes.


Härtefallmassnahmen beantragen Aargau: Korrekt ausgefüllte Antragsformulare helfen bei der raschen Abwicklung und Auszahlung der Hilfsgelder

Es gibt verschiedene Kriterien, die Sie als Unternehmen erfüllen müssen um im Kanton Aargau Härtefallmassnahmen beantragen zu können. Die SEBONA Treuhand hilft Ihnen gerne bei der Prüfung der Voraussetzungen und berechnet für Sie die möglichen Hilfsgelder. Sie benötigen für die korrekte Beantragung der Gelder verschiedene Dokumente und Formulare, wie zum Beispiel Jahresabschlüsse, Umsatzübersichten, Liquiditätsplanungen.

Der Kanton Aargau übernimmt die Kosten des externen Treuhänders, falls Sie bei der Beantragung von Liquiditätshilfen für z.B. die Erstellung der Liquiditätsplanung professionelle Unterstützung benötigen. Nutzen Sie also diesen finanziellen Spielraum und lassen Sie sich eine professionelle Liquiditätsplanung erstellen, damit Sie Fehler ausschliessen und Covid-19-Hilfsgelder in der tatsächlich benötigten Höhe beantragen können. Wir von der SEBONA Treuhand helfen Ihnen gerne und besprechen mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten die sich Ihrem Unternehmen bieten um Härtefallmassnahmen im Kanton Aargau zu beantragen. 

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung von Fixkostenbeiträgen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne beratend zur Seite. Die Kosten mit denen Sie hierbei rechnen müssen, kommen auf den effektiven Zeitaufwand und die bereitgestellten Unterlagen an. In der Regel ist die Dienstleistung Härtefallmassnahmen beantragen Aargau bei geordneten und übersichtlichen Unterlagen, eine Angelegenheit von wenigen Stunden, welche zum Stundensatz von 140 Sfr. exkl. MwSt. abgerechnet werden.

Gerne besprechen wir mit Ihnen den zu erwartenden Aufwand und welche Möglichkeiten es für Ihr Unternehmen gibt um im Kanton Aargau Härtefallmassnahmen in Form von Covid-19-Hilfsgeldern zu beantragen.

Kontaktieren Sie uns am besten noch heute ganz unverbindlich via Kontaktformular.


Wichtige Links zum Thema Härtefallmassnahmen beantragen Aargau:

Kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Kanton Aargau

Medienmitteilung Kanton Aargau vom 06.02.2021

Sonderverordnung 2 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Kanton Aargau - Merkblatt für Unternehmen