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Quellensteuer - Neuveranlagung der Quellensteuer beantragen

Sie unterliegen der Quellensteuer, können also zusätzliche Abzüge bisher nicht steuerlich abziehen? Wir von der SEBONA Treuhand kümmern uns darum das Sie Quellensteuern sparen können und möglichst eine Rückerstattung de Quellensteuer erhalten. Wir prüfen ob es sich für Sie lohnt eine Neuveranlagung der Quellensteuer zu beantragen und erledigen für Sie den Antrag. 


Wann kann sich ein Antrag auf eine Neuveranlagung der Quellensteuer für Sie lohnen?

Sie haben steuerlich abzugsfähige Aufwendungen, die in den Quellensteuertarifen lediglich pauschal oder evtl. sogar gar nicht eingerechnet sind wie z.B.:

  • Sie haben hohe effektive Berufskosten (Fahrtkosten etc.)
  • Sie investieren Geld in Ihre Aus- & Weiterbildung
  • Sie leisten Einzahlungen in die 2. Säule und/oder in die Säule 3a
  • Sie haben Ausgaben für die Drittbetreuung von Kindern
  • Sie leisten Alimentenzahlungen und/oder Unterstützungsleistungen
  • Sie haben hohe Krankheits- und/oder behinderungsbedingte Kosten
  • Sie haben abzugsfähige Schuldzinsen
  • Spenden und/oder Parteibeiträge


Wie helfen wir Ihnen dabei Ihre Quellensteuerlast zu senken und eine Steuerrückzahlung zu erhalten?

Wir prüfen anhand Ihrer Angaben ob sich eine Neuveranlagung, also eine nachträgliche Korrektur, der Quellensteuer lohnt und was die voraussichtliche Rückerstattungssumme ist. Nachdem wir gemeinsam die Vor- und Nachteile einer Neuveranlagung besprochen haben und Sie sich entscheiden die Neuveranlagung vorzunehmen, kümmern wir uns um die Einreichung des Antrages.


Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Der Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer muss z.B. im Kanton Zürich bis spätestens 31.03.2024 beim zuständigen Kantonalen Steueramt eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, dass Sie die Prüfung durch uns bereits im Januar/Februar in Auftrag geben.


Was kostet Sie diese Dienstleistung?

Wir berechnen für diese Dienstleistung einen Pauschalpreis in Höhe von 300 Sfr.



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