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Änderung der MWST in der Schweiz zum 1. Januar 2024

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist ein grundlegender Bestandteil des Steuersystems der Schweiz und spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung verschiedenster öffentlicher Dienstleistungen. Im Vergleich zu den Ländern der Europäischen Union fällt die bisherige MWST in der Schweiz geringer aus. Denn während dort für den regulären Satz mindestens 15 % erhoben werden, liegt dieser Wert in der Schweiz bis Jahresende 2023 bei 7,7 %. Ab Januar 2024 tritt eine Änderung der MWST in Kraft, so dass diese dann auf 8,1 % steigt. Für diese Änderung der MWST 2024 gibt es triftige Gründe, über die wir Sie im folgenden Blogbeitrag informieren möchten.

Ein Blick zurück: Einführung und Änderung der MWST in der Schweiz

Die Geschichte der Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz lässt sich bis zum Jahr 2021 in mehrere Phasen einteilen.

  • Vorläufer der MWST: In den frühen Jahren des 20. Jahrhunderts gab es in der Schweiz verschiedene indirekte Steuern, darunter die Umsatzabgabe und die Warenumsatzsteuer. Diese Vorläufer der MWST waren jedoch nicht einheitlich und wurden auf kantonaler Ebene angewendet.
  • Einführung der MWST: Am 1. Januar 1995 wurde die einheitliche Mehrwertsteuer in der Schweiz eingeführt, um die vorherige komplexe und indirekte Steuerstruktur zu ersetzen. Mit der MWST wurden auch die verschiedenen kantonalen Steuern harmonisiert, und es entstand ein einheitlicher Steuersatz von 6,5 % und ein verminderter Satz von 2,5 % für bestimmte Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Bücher für das gesamte Land.
  • Erste Änderung der MWST: Im Jahr 1998 wurde der Standardsatz der MWST von 6,5 % auf 7,6 % erhöht. Die Änderung der MWST betraf aber nur Teile der Steuer, der reduzierte Satz blieb weiterhin bei 2,5 %.
  • Weitere Anpassungen: In den folgenden Jahren gab es eine weitere Änderung der MWST. Im Jahr 2011 wurde der Standard-MWST-Satz auf 8 % erhöht und der reduzierte Satz auf 2,5 % beibehalten.
  • Reduzierung ab 2017: Von 2009 bis 2017 beinhaltete die MWST eine Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Mit deren Beendigung verminderte sich die Steuer zum 01. Januar 2018 auf 7,7 %.
  • Aktueller MWST-Satz: Von 2018 bis zum Jahresende 2023 beträgt der Normalsatz 7,7 %, der reduzierte Satz 2,5 % und der Sondersatz zur Beherbergung 3,7 %.

Änderung der MWST: Der Grund

Einer der wichtigsten Gründe für die Änderung der MWST ist die Finanzierung der AHV. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die wesentliche Säule der Sozialversicherungen in der Schweiz. Sie steht jedoch vor finanziellen Herausforderungen, da die Bevölkerung immer älter wird und die Zahl der Beitragszahlerinnen und -zahler sinkt. Um das Defizit der AHV zu decken, wurde die Reformvorlage „AHV 21“ entwickelt. Die Vorlage sieht verschiedene Massnahmen vor, unter anderem eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahren, eine Anpassung der Rentenformel, eine Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Änderung der MWST zum 01. Januar 2024 2024. Über die Vorlage «AHV 21» wurde am 25. September 2022 mit knapp positivem Resultat abgestimmt: 51,6 % der Schweizerinnen und Schweizer stimmten für die Vorlage inklusive Änderung der MWST. Die Argumente der Befürworter wie finanzielle Stabilität und mehr Generationengerechtigkeit in der AHV, überwogen letztlich jene der gegnerischen Seite, die in der Änderung der MWST zu hohe Kosten für die Arbeitnehmenden sowie die Konsumentinnen und Konsumenten sah.

Die Änderung der MWST wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und die folgenden Veränderungen beinhalten:

  • Normalsatz 8,1 %
  • Reduzierter Satz 2,6 %
  • Sondersatz für Beherbergung 3,8 %

Die Umstellung der MWST soll jährlich rund 2,1 Milliarden CHF zusätzlich in die Kassen der Alters- und Hinterlassenenversicherung spülen.

Änderung der MWST für Unternehmen

Gerade Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die über einen längeren Zeitraum gehen, sollten sich bereits jetzt mit der Umstellung der MWST befassen. Nehmen wir folgendes Beispiel an: Ein Kunde beauftragt Anfang Dezember 2023 Ihr Unternehmen damit, sein Haus zu dämmen und auch das Dach neu einzudecken. Die Arbeiten am Haus fangen bereits dieses Jahr an, werden aber erst nächstes Jahr komplett abgeschlossen. Da für die Berechnung der MWST der Zeitpunkt der Leistungserbringung relevant ist, müssen Sie zwei verschiedene Rechnungen ausstellen.  Als Buchhaltungsbüro in Zürich empfehlen wir Ihnen daher schon im Voraus korrekte Teilrechnungen auszustellen. Das gleiche gilt auch für Vorauszahlungen: Wird die Leistung erst nächstes Jahr erbracht, muss bereits dieses Jahr die neue MWST in die Rechnung miteinfliessen.
Sie haben noch weitere Fragen rund um Ihre Buchhaltung? Wir unterstützen Sie mit unseren verschiedensten Dienstleistungen gerne bei allen Fragen.

In Zahlen: So wirkt sich die Änderung der MWST auf Ihre Finanzen aus

Die Änderung der MWST betrifft jedoch nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucher. Nehmen wir folgende Rechenbeispiele:

Sie kaufen sich Brot, welches bisher 5 CHF ohne MWST kostet. Unter Anwendung des alten reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 2,5% auf den Preis des Brotes beträgt der Steueranteil etwa 0,12 CHF. Daher kostet das Brot inklusive Mehrwertsteuer 5,12 CHF. Durch die Änderung der MWST auf 2,6 % steigt der Steueranteil auf 0,13 CHF. Daher wird das Brot inklusive Mehrwertsteuer ab 2024 5,13 CHF kosten.

Sie möchten sich ein neues Sofa kaufen. Derzeit kostet dieses inklusive MWST 1077 CHF (1000 CHF + 77 CHF MWST). Ab Januar 2024 wird dieses 1081 CHF inkl. neuer MWST kosten.
Wenn Sie mehr oder weniger ausgeben oder andere Waren und Dienstleistungen konsumieren, kann sich die MWST-Änderung 2024 stärker oder schwächer bemerkbar machen. Nicht nur Fachleute sind allerdings überzeugt, dass die geringfügige Änderung der MWST für die meisten Menschen in der Schweiz im erschwinglichen Rahmen liegt.